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Gegen Korruption als Tradition in Österreich - für Transparenz für mehr Damokratie.

Gegen Korruption als Tradition in Österreich - für Transparenz für mehr Demokratie Als Investigativjournalisten schauen wir nicht nur dort h...

Anwälte

Vielfach ist es notwendig oder gar rechtlich vorgeschrieben durch einen Anwalt- Rechtsanwalt- Verfahrensbeistand vertreten zu sein. 

Ein guter Rechtsanwalt ist oft nicht der Rechtsanwalt der am meisten Honorar einfordert. - Andererseits ist es ein typisch österreichisches Leid, dass bestimmte Rechtsanwälte im Strafverfahren bei Kapitalverbrechen vor allem bei Mord, Hochverrat, oder ähnlichen dem in U-Haft befindlichen Beschuldigten sich als Verteidiger zwar "pro bono" wahrlich aufdrängen, vielfach nur mit dem Focus, durch das Kapitalverbrechen Medienpräsenz zu erlagen. Dabei steht offensichtlich nicht die absolute Verteidigung des Angeklagten als oberste Priorität. 

Beispielsweise ist im Fernsehen vielfach bei Mordurteilen, mittlerweile sogar für Laien ersichtlich, wonach etwa eine im Urteil ausgesprochene Maßnahme in Form einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher Rückschlüsse auf den Verteidiger*In zulassen. Zumal bei einer Handvoll vermeintlich renommierter Strafverteidiger die durch das Fernsehen tingeln, ja der Eindruck entsteht, diese "Verkaufen" dem Angeklagten  eine "Schuldunfähigkeit" gemäß § 11 StGB mit folgendem § 21 StGB als vermeintliche überragende Strategie. 

Zum Verständnis und zur Erörterung, Verfahrenshilfe- Anwälte / Pflichtverteidiger sind einerseits ein Grundrecht und auch Menschenrecht, andererseits arbeiten diese bei Gott nicht unentgeltlich, entweder werden diese Entschädigt oder erhalten einen Zuschuss. 

Die Qualität von Rechtsanwälten hat gerade in Österreich nicht unbedingt mit dessen Medienpräsenz gemein. 

In internationalen Justizkreisen kursiert vehement die Meinung, die Deutsche Justiz und Gesetzgebung ist der Österreichischen um zehn Jahre voraus. 

So falsch kann diese Meinung offenbar nicht sein, denn im deutschen Strafgesetzbuch gibt es im Gegensatz zum Österreichischen begründet den Straftatbestand des Parteiverrat der wie folgt lautet:


§ 356 StGB - Parteiverrat ( DE )

  1. Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 
  2. Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein. 

Rechtsanwälte zu empfehlen ist eine verantwortungsvolle Position. Aber in Kenntnis solcher dies zu unterlassen widerspricht auch unserer Philosophie. 

Nachstehend österreichische Rechtsanwälte welche wir aus Erfahrung empfehlen können:
(Die Grundlage für die Empfehlung hier, bezieht sich auf Erfahrung, im Bezug auf Unabhängigkeit, akkurater Mandatsbetreuung, Durchsetzung der Mandatsinteressen, u.a. jedoch insbesondere auf die Wahrnehmung in der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte von Richter- und Staatsanwalts- oder Politischen Interessen in Verfahren.) 

  • Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefa 
  • Jarolim Partner Rechtsanwälte GmbH
  • Mag. Volkert Sackmann
  • Dr. Farid Rifaat
  • Austrolaw Sommerbauer & Dohr Rechtsanwälte
  • Rechtsanwaltspartnerschaft Greiml & Horwath
  • Mag. Sebastian Lesigang & Mag. Andreas Schweitzer

Wir haben umfangreich Erfahrung gemacht mit Rechtsanwälten die de facto nicht einer Empfehlung würdig sind, vielfach de facto politisch zugehörig oder derart handeln.

Obendrein recherchieren wir in Österreich seit Jahren über alteingesessene Rechtsanwaltsnetzwerke welche durch Korruption auf Urteile zu Gunsten oder um Nachteil deren Mandanten Einfluss Nehmen.

Wir nennen diese auch beim Namen. Schreiben Sie uns an. 
(Für die Rechtsanwälte verweis auf § 112 StGB, Art. 10 EMRK.)